Anlagen Bewerten
Arbeitsplatzbewertung
mit «BereSoft 2000»
Einleitung
Dem Hauswart wird in der Regel eine Anlage zur Betreuung und Reinigung übergeben. Aus Sicht des Arbeitgebers steht im Vordergrund, dass der Hauswart die Anlage reinigt und in Ordnung hält. In der Regel kann er nicht genau sagen, wie viel Zeit dafür notwendig ist. Da der Hauswart zudem eine hohe zeitliche Autonomie geniesst, kann seine Arbeitsleistung relativ schlecht überwacht werden. Andererseits muss er sich häufig gegen steigende Ansprüche an ihn wehren. Die vorgesetzten Stellen sind nämlich öfters versucht, ihm einfach zusätzliche Arbeiten zu überbinden, schliesslich ist er ja da und hat sich zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten, ohne sich die Frage zu stellen, ob dadurch die vertragliche Arbeitszeit noch eingehalten werden kann.
Um diese Problematik etwas zu entschärfen, hat der SFH schon vor Jahrzehnten damit 4egonnen, Grundlagen zu erarbeiten, die Aussagen darüber gestatten, wie viele Stunden normalerweise für die Reinigung und Betreuung einer konkreten Anlage notwendig sind. Er hat dazu ein Faktorensystem erarbeitet, welches es erlaubt, die zu reinigenden Räume in zu reinigende Quadratmeter umzurechnen. Erfahrungsgemäss schafft es ein tüchtiger Hauswart, 200 Quadratmeter Wischfläche pro Stunde zu reinigen. Die errechnete Wischfläche ist deshalb durch 200 zu teilen, um die Zahl der Stunden für die Unterhalts- und Grundreinigung zu erhalten.
Damit diese Berechnungsarbeit nicht mühsam von Hand vorgenommen werden muss, wurde schon vor einigen Jahren eigens eine Software entwickelt. Heute geschieht die Berechnung mit der «BereSoft 2000».
Die Unterverbände des SFH stellen eine Anzahl Hauswarte, die nebenamtlich die Anlageberechnung durchführen. Damit jemand im Namen des SFH Anlagen berechnen darf, muss er sich über besondere Fachkenntnisse ausweisen und eine Prüfung bestehen. Im Weiteren ist er verpflichtet, regelmässig an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber, das heisst eine Gemeindebehörde oder eine Verwaltung, einen Unterverband mit der Berechnung beauftragt und auch die Kosten dafür trägt.
Ausmessen
Am Anfang jeder Anlageberechnung steht das Ausmessen. Dies wird von einem Vertreter des SFH vor Ort, in Anwesenheit des Arbeitgebers wie des Hauswartes, vorgenommen. Die Räume werden dabei nach Grösse, Bodenbelägen, Form und Einrichtung erfasst. Zugleich muss die Zahl der Reinigungsgänge aufgenommen werden.
Aus Sicht des Hauswartes ist es wichtig, dass er den Vertreter des SFH auf alle Besonderheiten aufmerksam macht, die an einer Besichtigung nicht sofort erkannt werden können. Der Arbeitgeber seinerseits hat im Rahmen seines Weisungsrechtes zu bestimmen, wie oft ein Raum gereinigt werden muss. Er trägt denn auch die Verantwortung gegenüber den Benützern, wenn er die Reinigungsgänge derart reduziert, dass die Sauberkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. Selbstverständlich können hier die Vertreter des SFH vor Ort beratend wirken.
Die Aufnahme der Anlage vor Ort ist dann heikel, wenn sich der Arbeitgeber und der Hauswart wegen der zu leistenden Arbeiten streiten. Der Vertreter des SFH soll sich in solchen Situationen nicht als Schiedsrichter aufspielen. Ober den Berechnungsfaktor, der auf einen Raum anzuwenden ist, lässt sich nicht streiten, denn dieser wird ausschliesslich vom SFH bestimmt. Hingegen legt der Arbeitbzw. der Auftraggeber die Zahl der Reinigungsgänge fest. Weicht der Arbeitgeber dabei von den Ratschlägen des SFH bzw. seines Vertreters ab, muss dies der betroffene Hauswart akzeptieren. Wenn aus Sicht des SFH dabei die Sauberkeit des Raumes nicht mehr gewährleistet ist, so wird dies in der Berechnung vermerkt.
Berechnung
Nach erfolgter Aufnahme wird die «BereSoft 2000» mit den entsprechenden Daten gespeist. Die Software berechnet dann, wie viele Arbeitsstunden auf dieser Anlage anfallen. Im Sinne einer Dienstleistung werden diese Stunden auf Vollpensen und Teilzeitpensen umgerechnet. Diese Pensumsberechnung ist in der Regel jedoch rechtlich nicht verbindlich, weil für die Frage, wie viele Stunden der tatsächlich angestellte Hauswart arbeiten muss, die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen des konkreten Anstellungsverhältnisses massgebend sind (insbesondere Jahressollstunden).
Fachkommission
Der SFH hat eine Fachkommission ins Leben gerufen, die folgende Aufgaben hat:
- Ueberwachung der korrekten Anwendung der «BereSoft 2000»
- Beratung bei der technischen Entwicklung der Software
- Organisation der Aus- und Weiterbildung der mit der Anlageberechnung be-
fassten Personen.
Entstehen im Rahmen einer Anlageberechnung Differenzen oder Unklarheiten, so kann diese Fachkommission zu Rate gezogen werden. Dies geschieht, indem der Geschäftsstelle des SFH schriftlich die Problematik geschildert und ein Fragenkatalog zugestellt wird.
Kosten
Die Kosten für die Berechnung der Anlage richten sich nach der Grösse und nach dem Aufwand. Beim zuständigen Unterverband kann eine Offerte eingeholt werden.

